Der vom Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen am 18.06.2024 gefasste Beschluss über die Umlegung für das Verfahrensgebiet „Am Sportfeld/Salzbödener Weg“ sowie der ergänzende Beschluss vom 17.09.2024
- ist am 05.12.2024 unanfechtbar geworden.
- Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 71 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den im beschluss über die Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
- Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke eingewiesen.
- Soweit im Beschluss über die Umlegung für den Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat die Bekanntmachung auch folgenden Wirkungen:
4.1 Das Eigentum an ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen oder Grundstücken geht lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 72 BauGB),
4.2 Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke gehen ebenfalls auf die neuen Eigentümer über,
4.3 mit dieser Bekanntmachung werden die im Beschluss über die Umlegung festgesetzten Geldleistungen fällig. - Die Gemeinde Fronhausen veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden.
- Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung ist innerhalb einer frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, zu erheben.
Fronhausen, den 21.01.2025
gez. Schnabel
Bürgermeisterin Gemeinde Fronhausen