Ferienzeit ist Reisezeit. Wer in den Osterferien einen Urlaub plant oder diesen bereits gebucht hat, sollte rechtzeitig an gültige Ausweisdokumente denken und die Reisepässe prüfen. Dies gilt auch und vor allem für Kinder. Kinder brauchen seit dem 01. Januar 2024 auch einen Personalausweis oder normalen Reisepass. Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende beim überschreiten der Staatsgrenze ein gültiges Reisedokument besitzen muss. Wer für die anstehenden Ferien einen entsprechenden Pass benötigt, sollte den schnellst möglich beantragen. Die Bearbeitungszeit bis zur möglichen Aushändigung beträgt durchschnittlich drei bis vier Wochen und kann aufgrund von erhöhtem Antragsaufkommen zu den Ferienzeiten länger ausfallen.
Rechtzeige Beantragung vermeidet Express-Gebühren
Ob ein Reisepass gebraucht wird oder ein Personalausweis ausreichend ist, lässt sich auf dem Internetportal des Auswärtigen Amtes prüfen – dort finden sich die Reise- und Sicherheitshinweise für das jeweilige Urlaubsland. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis. Überdies hilft eine zeitnahe Beantragung der erforderlichen Dokumente auch dabei, dass die anfallenden Express-Gebühren bei einer erst kurzfristigen Beantragung ihrer Reisepässe gespart werden können. Im Express-Verfahren ist eine Lieferung des Reisepasses innerhalb von fünf Werktagen zu erwarten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.