Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 02.02.2023 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ in der Kerngemeinde Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst folgende Flurstücke 137, 139/4tlw., 141/1, 142/1, 145/2, 149/1, 151, 152, 153/1, 154/1, 155/1, 156/1, 157/1tlw., ,186/2, 225/1tlw., 229/2, 230, 231, 232/6tlw. und 232/7tlw., 237tlw., 241/3tlw. und 242 in der Flur 14, jeweils Gemarkung Fronhausen (Übersichtskarte 1) sowie die externen Ausgleichsflächen Flurstücke 1 und 2 in der Flur 5 Gemarkung Fronhausen (Übersichtskarte 2). Die Abgrenzung der Geltungsbereiche sind in den Übersichtskarten 1 und 2 dargestellt.
(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Kerngemeinde Fronhausen auch künftig gerecht zu werden. Zur Ausweisung gelangen als Angebotsplanung unterschiedliche Bauweisen (Einzel-, Doppel, Reihen- und Mehrfamilienhäuser). Die Flächen werden über die Bergstraße und der Straße Am Bürgerhaus erschlossen. Ergänzend wird eine öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Sport- und Spielfläche südlich des Bürgerhauses ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Zusätzlich wird eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken östlich des Geltungsbereiches ausgewiesen.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit als geplante Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf und als Grünfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mit öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der Eingriff wird über die Ausweisung von zwei externen Ausgleichsflächen in der Gemarkung Fronhausen ausgeglichen.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.
Weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: Artenschutzrechtlicher Planungsbeitrag in Bezug auf Vögel, Fledermäuse und Reptilien (Planungsbüro Vollhardt, Februar 2025), eine Betrachtung der Bodenkompensation (Planungsbüro Fischer, Februar 2025) sowie eine Immissionsberechnung (Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Januar 2025).
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern eingegangen. Wesentliche Sachverhalte werden zusammenfassend aufgeführt:
DB AG Immobilien (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Abstand zu der 110 kV-Bahnstromfreileitung, zu Immissionen, die von der östlich angrenzenden Bahnstrecke ausgehen und allg. Hinweise zu den Bahnanlagen.
Deutsche Telekom GmbH (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf Telekommunikationsleitungen im Plangebiet, auf das Merkblatt über Baumstandorte und Anforderungen an die Bauausführung.
EAM Netz (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf Infrastrukturleitungen im Plangebiet und auf Anforderungen an die Bauausführung.
Hessen Mobil (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum einzuhaltenden Abstand zur Landesstraße, zum Anbauverbot und zu Emissionen,
Kreisausschuss des LK Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Bauen, Naturschutz, Wasser- und Bodenschutz, Gefahrenabwehr und Ländlicher Raum, Ordnung und Verkehr, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur (Schutzgüter: Wasser- und Boden, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Bezugspunkt für die Höhenentwicklung der Gebäude, zum Artenschutz allg., zum Ausgleich und zur Eingriffsminimierung, zum Gewässer und Gewässerrandstreifen, zur Trinkwasserschutzgebietsverordnung und zur Versickerung von Niederschlagswasser, allg. Ausführungen zum Brandschutz. Hinweise zum Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und zur Inanspruchnahme der Flächen für Ausgleichs- und artenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Hinweise zum ÖPNV.
RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (Schutzgüter: Boden und Wasser; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Keine Hinweise auf Kampfmittel im Plangebiet.
RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft): Hinweis auf die Lage im Vorranggebiet Siedlung Bestand und im Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Hinweise zum Dichtewert der Wohneinheiten.
RP Gießen, Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweis auf Lage außerhalb eines Wasserschutzgebietes.
RP Gießen, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweise auf die Gräben im Plangebiet und dem einzuhaltenden Abstand.
RP Gießen, Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung und sonstigen Sachgütern): Keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet. Hinweise zu Bau-, Abriss- und Erdarbeiten im Plangebiet, allg. Hinweise für die Abfallentsorgung und zum Bodenschutz.
RP Gießen, Immissionsschutz (Schutzgüter: Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf immissionsschutzrechtliche Konflikte mit der Forderung nach einen Schallgutachten und Vorkehrungen zum Umweltschutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hinweise auf die angrenzende kV- Bahnstromfreileitung.
RP Gießen, Bergaufsicht (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Sachgütern): Hinweis auf Lage des Plangebietes im Bergfreien.
RP Gießen, Landwirtschaft (Schutzgüter: Boden und Wasser, Landschaft): Hinweise auf die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für Kompensationsmaßnahmen.
RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde (Schutzgüter, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete): Hinweis, dass keine Schutzgebiete nach §§ 23 und 26 BNatSchG betroffen sind.
Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu einem Regenrückhaltebecken und auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (Schutzgüter Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf Maßnahmen zur Versorgung mit Trink-. Lösch- und Betriebswasser und auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Bürger 1 (Schutzgüter Tier und Pflanzen, Boden und Wasser, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf Alternativen und die südlich angrenzende Bahnstromfreileitung.
Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, und den o.a. Umweltinformationen öffentlich ausgelegt.
(5) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Betrachtung zur Bodenkompensation sowie das Schalltechnische Gutachten) sowie alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom
12.03.2025 – 17.04.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse https://www.fronhausen.de -> Rathaus von A – Z -> amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt Zimmer 15 Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.4 BauGB).
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Übersichtskarte 1
Anlage 1: 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, Gemarkung Fronhausen
Übersichtskarte 2
Anlage 2: Gemeinde Fronhausen, Gemarkung Fronhausen, Externe Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan „Lange Gärten“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Download der einzelnen Unterlagen:
Artenschutzrechtlicher Planungsbeitrag
Bebauungsplan Abschnitt I Gesamtplan
Fächennutzungsplan Abschnitt I
Flächennutzunsplan-Änderung im Bereich des Bebauungsplans