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Abmeldung in das Ausland

Voraussetzungen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Bei Wegzug ins Ausland benötigen wir auch die künftige Auslandsadresse. Die Abgabe der Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug im Bürgerbüro möglich.

Benötigte Unterlagen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpartner

Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de

Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de

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