Beantragung Reisepass
Voraussetzungen
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist berechtigt einen Reisepass zu beantragen. Seit August 2005 enthält der Reisepass biometrische Daten (Gesichtsscan). Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke hinzugefügt.
Bitte beantragen Sie den Pass rechtzeitig, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 2-3 Wochen beträgt und sich besonders vor den Hauptferienzeiten verlängern kann.
Weitere Informationen und Downloads über den „e-Pass der zweiten Generation“ (z.B. die Speicherung des Fingerabdrucks) erhalten Sie auf der Themenwebsite www.ePass.de.
Ein zweiter Reisepass kann in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Dafür muss das Vorliegen eines berechtigten Interesses nachgewiesen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des „Expresspasses“. Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von ca. 72 Stunden zu erhalten.
Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
Die Ausstellung eines Bundespersonalausweises für unter 16 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Die elterliche Sorge für unter 16 Jährige, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
Da der Passbehörde wiederholt ältere Lichtbilder vorgelegt werden, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Ausweis oder Pass ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, unbefugte Veränderungen vorgenommen wurden oder Eintragungen fehlen. In manchen Fällen entspricht die Qualität der vorgelegten Bilder nicht den von der Bundesdruckerei geforderten Ansprüchen. Seit dem 01.11.2005 werden in den Reisepässen (seit 01.11.2010 auch im Personalausweis) in einem Mikrochip Passdaten sowie das Foto der/des Passinhaber/s digital gespeichert. Die Passfotos müssen dann enstprechende Qualitätsmerkmale erfüllen.
Die Größe der Lichtbilder soll 45 x 35 mm im Hochformat (ohne Rand) betragen.
Gebühren
Bei unter 24Jährigen: 37,50 €
Bei über 24Jährigen: 70,00 €
Expresspass:
Bei unter 24Jährigen: 69,50 €
Bei über 24Jährigen: 92,00 €
Ansprechpartner
Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de
Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de