Beantragung vorläufiger Reisepass
Voraussetzungen
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für unter 16 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Die elterliche Sorge für unter 16 Jährige, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
Da der Passbehörde wiederholt ältere Lichtbilder vorgelegt werden, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Ausweis oder Pass ungültig wird, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, unbefugte Veränderungen vorgenommen wurden oder Eintragungen fehlen. In manchen Fällen entspricht die Qualität der vorgelegten Bilder nicht den von der Bundesdruckerei geforderten Ansprüchen. Seit dem 01.11.2005 werden in den Reisepässen (seit 01.11.2010 auch im Personalausweis) in einem Mikrochip Passdaten sowie das Foto der/des Passinhaber/s digital gespeichert. Die Passfotos müssen dann enstprechende Qualitätsmerkmale erfüllen.
Die Größe der Lichtbilder soll 45 x 35 mm im Hochformat (ohne Rand) betragen.
Gebühren
Die Gebühren betragen 26,00 €.
Ansprechpartner
Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de
Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de