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Beglaubigung von Schriftstücken & Unterschriften

Voraussetzungen

Im Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit Originaldokumente in Kopie sowie Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen nur für Rentenangelegenheiten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Originaldokument für die Beglaubigung vorliegen muss. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen wir den Bundespersonalausweis oder Reisepass des Unterschriftsleistenden.

Bitte beachten Sie, dass notarielle oder ortsgerichtliche Beglaubigungen nicht im Bürgerbüro vorgenommen werden, sondern im Ortsgericht oder bei einem Notar.

Benötigte Unterlagen

Es müssen die Originaldokumente vorgelegt werden.

Gebühren

Es fallen folgende Gebühren an:

  • 6,00 € pro Beglaubigung.
  • 6,00 € für Beglaubigung einer Unterschrift.

Ansprechpartner

Herr Grebe
Tel.: 0+49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de

Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de

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