Kirchenaustritt
Voraussetzungen
Zum 1. März 2017 ist die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden übergegangen.
In der Gemeinde Fronhausen wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen.
Um aus der Kirche austreten zu können, sprechen Sie bitte im Bürgerbüro persönlich vor.
Voraussetzung ist, dass Sie in der Gemeinde Fronhausen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind.
Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten.
Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Der Kirchenaustritt wird von der Gemeinde (Meldebehörde) gespeichert und an die ELStAM-Datenbank weitergeleitet.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird. Ihr Arbeitgeber wird automatisch über den Austritt informiert. Bis das Ende der Kirchensteuerpflicht bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird, kann es aus technischen Gründen einige Wochen dauern. Bitte sehen Sie daher zunächst von Rückfragen bei Ihrem Finanzamt ab.
Sofern auch in den folgenden Gehaltsabrechnungen noch Kirchensteuer einbehalten wird, können Sie sich an Ihr Finanzamt wenden. Dieses kann überprüfen, ob der Kirchenaustritt zutreffend erfasst wurde. Zu viel einbehaltene Kirchensteuer kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bei späteren Lohnzahlungen erstatten. Auch bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird ein zu hoher Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn korrigiert. Für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale im Wege der Selbstauskunft über das ElsterOnline-Portal abzurufen. Nähere Informationen finden Sie unter www.elsteronline.de
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich; wer dies nicht weiß, findet die Information darüber im Familien-/Stammbuch; bei Nichtwissen kann das Feld bei Vorsprache aber auch offen bleiben
Gebühren
Die Gebühren betragen pro Kirchenaustritt 30,-€.
Ansprechpartner
Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de
Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de