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Ummeldung
Voraussetzungen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung müssen Sie sich beim Bürgerbüro ummelden. Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person persönlich vorzunehmen. Wenn Sie als Familie umziehen, ist es ausreichend, wenn eine der meldepflichtigen Personen mit den Ausweisen der gesamten Familie zur Ummeldung vorspricht.
Sie können hier bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Fronhausen oder auch des Kreises Marburg-Biedenkopf ihr Fahrzeug ummelden und sich den Weg in die Zulassungsstelle sparen, sollte es sich um eine erste Ummeldung handeln.
Benötigte Unterlagen
- benötigte gültige Personalausweise und / oder Reisepässe (bei Kindern, die noch keine Ausweise haben, Geburtsurkunde) ALLER Personen, die anzumelden sind
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei einem Umzug Minderjähriger
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner
Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de
Frau Doetsch
Tel.: 0+49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de