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Umschreibung Fahrzeugschein

Voraussetzungen

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich gemeldet werden.

Bei erstmaligem Umzug innerhalb des Kreises Marburg-Biedenkopf oder innerhalb der Gemeinde Fronhausen besteht die Möglichkeit, gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Kreises Marburg-Biedenkopf ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig.

Für weitere Änderungen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Marburg-Biedenkopf.

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • gültiges Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die Gebühren betragen pro Fahrzeugschein 10,80 €.

Ansprechpartner

Herr Grebe
Tel.: + 49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de

Frau Doetsch
Tel.: 06426 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de

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