Regionalbudget: Förderung für Kleinprojekte

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte im Wert von 1.000 bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Projekte den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Marburger Land entsprechen.

Die Förderquote beträgt hierbei 80%, sodass ein Eigenanteil von 20% von den Projektträgern selbst getragen wird. Die Gesamtkosten müssen vorfinanziert werden.

* Vorbehaltlich der Mittelzuweisung

Was kann gefördert werden?

Im Vordergrund steht die Förderung von innovativen Projektideen und Maßnahmen. Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) zugeordnet werden können, welches von unserem Regionalmanagement überprüft und eingeordnet wird.

Das Projekt muss sich in einem der folgenden Handlungsfelder befinden:

In 2026 werden die Themen Jugendliche und Nachhaltigkeit bevorzugt.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, Software, etc.)
  • Gebrauchte Gegenstände
  • Verbrauchsmaterial
  • Ersatz/Austausch abgenutzter Gegenstände (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
  • Lebende Tiere
  • Einjährige Pflanzen bzw. nicht standorttypische Pflanzen
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten
  • Wirtschaftsförderung
  • Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für Vorhaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen
  • Tourismusinfrastrukturvorhaben, die nicht in Landes- oder Destinationsstrategien eingebunden sind und für die keine verbindliche Vermarktungsbeteiligung vorliegt
  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Maschinen sowie Ausstattungsgegenstände im Einzelwert unter 410 € (netto)Tipp: Es ist möglich, Sachzusammenhänge zu bilden, z.B. PC inkl. Maus und Tastatur

Wichtige Fristen

Zeitlicher Ablauf in 2026:

In diesem Jahr wird es ein zweistufiges Verfahren geben:

Stufe 1:

  1. Die Projektbeschreibung muss bis zum 04. Februar 2026 (Frist wurde verlängert!) beim Regionalmanagement eingegangen sein.
  2. Der Vorstand entscheidet am 19.02.2026 und je nach Entscheidung werden danach weitere Unterlagen benötigt.

Stufe 2:

  1. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 08. März 2026 beim Regionalmanagement eingegangen sein.
  2. Der Vorstand entscheidet am 10.03.2026 endgültig über die Projekte (vorbehaltlich der Mittelzuweisung)
  3. Bewilligung erfolgt ab Ende April/Anfang Mai 2026
  4. Abrechnung und Abschluss des Projektes bis zum 15. Oktober 2026

Die Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2026 fertiggestellt sein. Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

Weitere Informationen sowie Downloads finden sie hier.