Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer kann Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger Hessens mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde oder Stadt, bzw. dem Landkreis haben, in dem die Wahl stattfindet.

Was wird für den Antrag der Briefwahlunterlagen benötigt?

Ab dem 02. Februar 2026 können die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt beantragt werden. Das geht entweder persönlich im Wahlamt, schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail. Oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit die Unterlagen zur Briefwahl online über einen Link auf der Homepage der Gemeinde zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Für den Antrag müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden. Sollen die Briefwahlunterlagne für eine andere Person beantragt werden, so ist von dieser eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Bis wann kann man den Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen?

Spätestens bis Freitag, dem 13. März um 13:00 Uhr muss der Antrag gestellt sein. Danach ist es nur noch in Ausnahmefällen (wegen z. B. plötzlicher Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt) bis zum Wahltag am 15. März bis 15:00 Uhr möglich. Danach nicht mehr.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen an das Wahlamt geschickt werden?

Spätestens drei Werktage vor dem Wahltag am 15. März sollten die Briefwhalunterlagen per Post versschickt werden. Sollte die Post allerdings länger als drei Werktage benötigen um die Unterlagen an das Wahlamt zuzustellen, dann hat der Wähler oder die Wählerin leider Pech gehabt. Besser ist es daher die Unterlagen so früh wie möglich wieder zurückzuschicken oder diese selbst beim Wahlamt abzugeben. Dies ist bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag der Fall. Später eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Empfehlung lautet daher: Die Briefwahlunterlagen so schnell und so früh wie möglich wieder beim Wahlamt abgeben.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Sind die Unterlagen für die Briefwahl beantragt worden, bekommt der oder die Wahlberechtigte einen amtlichen Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel für die einzelnen Wahlen für die sie oder er berechtigt ist (Gemeindevertretung und/oder Ortsbeirat und/oder Kreiswahl), die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge, den amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl. Nach dem Abgeben der Stimmen auf den einzelnen Stimmzetteln kommen diese in die dazugehörigen Stimmzettelumschläge, diese Umschläge kommen dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Dieser muss dann umgehend wieder an das zuständige Wahlamt weitergeleitet werden.

Sollten Sie noch Fragen zur Briefwahl oder allgemein zur Kommunalwahl haben, dann steht ihnen das Team des Wahlamtes der Gemeinde Fronhausen unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 0 gerne zur Verfügung.