Nachdem
Herr Heiko Fischer,
Hauptstraße 11 A, 35112 Fronhausen OT Sichertshausen
Den Verzicht auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Sichertshausen angezeigt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit Wirkung zum 01.04.2026 verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Aktiv für Sichertshausen (AFS)“
Frau Yvonne Willert,
Oberdorf 8, 35112 Fronhausen OT Sichertshausen
als Nachrückerin in den Ortsbeirat Sichertshausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat zum 01.04.2026 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Ortsteils Sichertshausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 02.04.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Bastian Siebert