Nachdem
Frau Irmgard Jordan,
Stollberg 31, 35112 Fronhausen
auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen verzichtet hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Bündnis90/Die GRÜNEN (GRÜNE)“
Frau Ines van Andel,
Kantstraße 31, 35112 Fronhausen
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 30.04.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Bastian Siebert