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Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

Nachdem

Herr Rainer Hoffarth,
Bellnhäuser Mühle 1, 35112 Fronhausen OT Bellnhausen

auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Fronhausen verzichtet hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin in der Nachrückreihenfolge für dieses Gemeindevertretermandat, Frau Annette Bosmann, Alte Weinstraße 19, 35112 Fronhausen hat auf die Annahme des Mandates verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“    

Herr Simon Schüler-Klöckner, Grabenstraße 2, 35112 Fronhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 16.04.2026

Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen                (Dienstsiegel)
gez.: Bastian Siebert