Nachdem
Frau Irmgard Jordan, Stollberg 31, 35112 Fronhausen
in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 29.04.2026 zur Beigeordneten gewählt worden ist, verliert sie gemäß § 65 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Fronhausen.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Engagiert für Fronhausen (EFF)“
Herr Dr. Thomas Mandel, Gießener Straße 19, 35112 Fronhausen
als Nachrücker in den Ortsbeirat Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Ortsteils Sichertshausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 28.05.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Bastian Siebert