Nachdem
Herr Walter Horn, Berliner Straße 1a, 35112 Fronhausen
in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 29.04.2026 zum 1. Beigeordneten gewählt worden ist, verliert er gemäß § 65 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich sein Mandat als Gemeindevertreter.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber in der Nachrückreihenfolge für dieses Gemeindevertretermandat, Herr Markus Bierau, Steinackerstraße 8, 35112 Fronhausen hat auf die Annahme des Mandates verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“, der die Voraussetzung für das Mandat in der Gemeindevertretung erfüllt
Herr Thomas Mandler, Bellnhäuser Straße 16, 35112 Fronhausen
als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 04.06.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Bastian Siebert