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Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden der Gemeinde Fronhausen

Mit Datum vom 03.08.2026 wurde durch das Hessische Forstministerium die erste von zwei Alarmstufen (Stufe A) ausgerufen. Aufgrund der trockenen Witterung und der hohen Temperaturen besteht die konkrete Gefahr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Fronhausen die beigefügte Allgemeinverfügung für die gesamte Gemeinde erlassen.

Die Allgemeinverfügung wurde mit Datum vom 07.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen veröffentlicht und ist am 08.08.2026 in Kraft getreten.

Seien Sie umsichtig und achten Sie auch auf Glasflaschen / Glasscherben, welche in Wald, Wiesen und Feldern liegen. Diese wirken bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas und können verheerende Brände auslösen. Befahren Sie mit Fahrzeug keinesfalls Felder, Wiesen oder Waldwege und Parken Sie bitte ausschließlich auf dafür vorgesehen Flächen.

Bei Waldbränden positioniert die Feuerwehr Leitkegel aus, um den nachrückenden Kräften den Weg zu weisen. Bitte verändern Sie die Position dieser Leitkegel keinesfalls.

!! Sollten Sie Rauch, Feuer oder Ähnliches wahrnehmen, so rufen Sie bitte direkt die 112!!

Bei Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen.

– Herr Krutsch: 06426 9283 27
– Herr Keßler: 06426 9283-14

      – Die Bürgermeisterin –
 – als örtliche Ordnungsbehörde –

Donwload der Allgemeinverfügung der Gemeinde Fronhausen (PDF-Datei, nicht barrierefrei)