Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
immer wieder erreichen uns Meldungen über freilaufende Hunde außerhalb der geschlossenen Ortslage.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Vogelschutzgebiet Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ (StAnz Hessen 29/2006 Seite 1520) hin. In dem auf der Karte ersichtlichen Bereich ist es gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Ziffer 4 der Verordnung ganzjährig untersagt, Hunde unangeleint laufen zu lassen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen.