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Informationen zur Straßenreinigungs- und Heckenschnittpflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Fronhausen für Grundstückseigentümer sowie sonstige Reinigungspflichtige eine gesetzliche Straßenreinigungspflicht besteht.

Was müssen Sie reinigen?

Die Reinigungsfläche erstreckt sich von Ihrem Grundstück bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken reicht die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der jeweiligen Straßenmitte.

Wann müssen Sie reinigen?

Sofern keine außergewöhnlichen Verschmutzungen vorliegen, die eine sofortige Reinigung erforderlich machen, sind Straßen, Gehwege und Straßenrinnen regelmäßig am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag (samstags) zu reinigen.

Dabei sind laut Satzung folgende Uhrzeiten einzuhalten:

  • 01. April bis 30. September: Reinigung bis spätestens 18:00 Uhr
  • 01. Oktober bis 31. März: Reinigung bis spätestens 16:00 Uhr

Wichtiger Hinweis zum Heckenschnitt und Artenschutz:

Nach § 27 Abs. 5 Hessisches Straßengesetz sind Eigentümer eines Grundstücks innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen und Gehwege ragenden Bewuchs zu beseitigen. Das bedeutet, dass Sträucher und Hecken zwingend bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen, um die Verkehrssicherheit (z. B. freie Sicht an Kreuzungen und freie Gehwege) nicht zu gefährden.

Hinweis zur Brut- und Setzzeit:
Bitte beachten Sie beim Rückschnitt die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind radikale Heckenrodungen oder starke Rückschnitte verboten, um nistende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Überwuchses in den öffentlichen Verkehrsraum sind jedoch ganzjährig erlaubt und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch zwingend notwendig.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement! Mit der regelmäßigen Straßenreinigung und dem ordnungsgemäßen Rückschnitt von Hecken und Sträuchern leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit in unserer Gemeinde.

Bei Fragen wenden Sie sich an: 06426/92 83-27 oder 14.

Ordnungsamt
Gemeinde Fronhausen