Nachdem
Frau Elke Schwing,
Hauptstraße 27, 35112 Fronhausen, OT Sichertshausen
ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde somit als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“
Frau Yvonne Willert,
Oberdorf 8, 35112 Fronhausen, OT Sichertshausen
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 07.10.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez. Siebert