Übermittlungssperren vor Wahlen Unterrichtung über Auskunfts-und Übermittlungssperren
Die Meldebehörde hat einmal jährlich sowie vor Wahlen die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Einrichtung einer Auskunftssperre nach diesem Gesetz zu unterrichten. Bei einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs.5 i.V. m § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) kann jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angaben von Gründen… Weiterlesen Übermittlungssperren vor Wahlen Unterrichtung über Auskunfts-und Übermittlungssperren