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Beantragung vorläufiger Personalausweis

Voraussetzungen

Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit der Beantragung für einen Personalausweis beantragt werden. Zur Beantragung benötigen Sie ein weiteres Passbild. Die Ausstellung des vorl. Personalausweises erfolgt sofort. Seine Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein digitales biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für unter 16 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.

Die elterliche Sorge für unter 16 Jährige, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.

Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.

 

Die Gebühren betrag 10,00 €.

Ansprechpartner

Herr Grebe
Tel.: +49 64 26 92 83 11
E-Mail: grebe-gemeinde@fronhausen.de

Frau Doetsch
Tel.: +49 64 26 92 83 12
E-Mail: doetsch-gemeinde@fronhausen.de

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