Für die Planung und Bauausführung von Bauvorhaben in der Gemeinde Fronhausen haben wir die nachfolgenden Informationen zusammengestellt.
Baugenehmigung und Genehmigungsbehörde
Eine Baugenehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu beantragen. Neben der Bauaufsichtsbehörde steht Ihnen auch das Personal des Gemeindebauamtes für Fragen oder zur allgemeinen Bauberatung zur Verfügung.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben sind in der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) aufgelistet. Diese Vorhaben sind im Einzelfall nur bei der Gemeinde anzuzeigen und/oder durch Sachverständige zu überwachen. Die jeweilige Gemeinde kann allerdings für Vorhaben, die dort angezeigt werden müssen, auch ein Baugenehmigungsverfahren verlangen. Erforderliche Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen, die für die Maßnahme keine Baugenehmigungspflicht hervorrufen, sind genau wie erforderliche Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen separat bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen.
Bebauungspläne und Satzungen
Bebauungspläne der Gemeinde Fronhausen sind auf dem Geoportal Hessen, dem Geoportal des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie auf der Homepage der Gemeinde Fronhausen abrufbar.
Auf der gemeindlichen Homepage www.fronhausen.de, unter „Rathaus von A-Z“, finden Sie mit Hilfe der Suchfunktion alle wichtigen Satzungen, wie u.a. die Stellplatzsatzung und die Gestaltungssatzung, aus denen Maßgaben der Gemeinde hervorgehen die bei Baumaßnahmen einzuhalten sind.
Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen
Planauskünfte zu vorhandenen und geplanten Versorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Strom etc.)
erfragen Sie bitte beim jeweiligen Versorger.
Einen Antrag für einen Trinkwasseranschluss oder Bauwasseranschluss stellen Sie bitte beim ZMW (Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke).
Den Antrag für die Herstellung eines Kanalanschlusses (Neuanschluss) oder für die Erweiterung der Abwassereinleitung (bei größeren An-/Umbauten) stellen Sie bitte beim ZMA (Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke).
Die Entwässerungsplanung und -beschreibung sollte in der Regel durch Ihren Architekten aufgestellt und parallel zum Bauantrag beim ZMA und der Gemeinde Fronhausen zur Prüfung vorgelegt werden. In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich die Maßgabe zur Herstellung einer Zisterne aus den Vorgaben des ZMA, dem Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung der Gemeinde ergeben kann. Beachten Sie die Hinweise des ZMA bezüglich Regenwassereinleitungen und Niederschlagswassergebühr sowie Schutz gegen Rückstau.
Die weiteren Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen (Strom, Telekommunikation, Gas, Nahwärme, Müll usw.) sind der unten stehenden Tabele zu entnehmen.
Auf den Webseiten der jeweiligen Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen stehen in der Regel alle notwendigen Antragsformulare, Satzungen und weitere zum Abruf bereit. Informieren Sie sich auch bezüglich anfallender Gebühren (z.B. Niederschlagswassergebühr), Beiträgen (z.B. Abwasserbeitrag) oder Herstellungskosten (Hausanschlüsse).
Weitere Informationen
Informationen zu Überschwemmungsgebieten, Gewässern, Hochwasserschutz sowie Angaben zu Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten/Zonen können dem umfangreichen Kartenwerk auf der Homepage des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) entnommen werden.
Für den Fall, dass Sie für Ihre Grundstückszufahrt eine Bordsteinabsenkung benötigen, eine Straßenlampe im Weg steht, oder Sie andere Informationen zum Straßenbau oder Straßenendausbauplanung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung der Gemeinde Fronhausen.
Anträge auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Straßensperrung, Sondernutzung Containerstellung auf Gehweg etc.) oder Aufbruchgenehmigung für Gemeindestraßen sind in der Regel durch die von Ihnen beauftragte Baufirma an die Straßenverkehrsbehörde und das Bauamt der Gemeinde zu richten.
Adressliste der Versorgung- und Entsorgungsunternehmen sowie weitere Kontakte:
| Zuständigkeit | Internet / E-Mail | Telefon |
|---|---|---|
| Gemeinde Fronhausen - Bauamt - Bauberatung | claussner-gemeinde@fronhausen.de mess-gemeinde@fronhausen.de | 0 64 26 / 92 83 28 0 64 26 / 92 83 13 |
| Gemeinde Fronhausen - Bauamt - Straßenbau | dietz-gemeinde@fronhausen.de mess-gemeinde@fronhausen.de | 0 64 26 / 92 83 23 0 64 26 / 92 83 13 |
| Gemeinde Fronhausen - Straßenverkehrsbehörde - (Gemeindestraßen) | strassenverkehr@obb-suedkreis.de | 0 64 26 / 92 83 14 |
| Fachdienst Straßenverkehrswesen Landkreis Marburg-Biedenkopf (Kreis- Landes-, und Bundesstraßen) Im Lichtenholz 60 35043 Marburg | strassenverkehr@marburg-biedenkopf.de | 0 64 21 / 40 50 |
| ZMW (Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke) Tecihweg 24 35396 Gießen | Internet: www.zmw.de Mail: info@zmw.de | 0 64 1 / 95 06 0 |
| ZMA (Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke) Unterm Bornrain 4 35091 Cölbe | Internet: www.zma-mittelhessen.de Mail: info@zma-mittelhessen.de | 0 64 21 / 95 38 90 |
| EAM Netz GmbH (Netzbetrieb Strom und Gas) Monteverdistraße 2 34131 Kassel (Gasnetz nur im Ortsteil Fronhausen) | Internet: www.eam-netz.de Mail: info@eam-netz.de | Servicehotline: 0 800 / 32 505 32 Stromanschluss: 0 800 / 18 589 00 |
| Bioenergiegenossenschaft Fronhausen eG Auf der Schwärz 11 35112 Fronhausen (Nahwärmenetz gibt es nur im OT Fronhausen) | info@bioenergie-fronhausen.de | 0 64 26 / 92 30 61 |
| MZV (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf) Lahnstraße 8b 35232 Dautphetal-Friedensdorf | Internet: mzv-biedenkopf.de Mail: info@mzv-biedenkopf.de | 0 64 65 / 92 69 0 |
| Bezirksschornsteinfegermeister Talstraße 20 35719 Angelburg-Frechenhausen | juergen.sauskojus@web.de | 0 64 64 / 91 26 16 |