Bürgerinnen und Bürger können seit Oktober 2026 wieder online einen PIN-Rücksetzbrief für
die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises bestellen. Der entsprechende Dienst des
Bundes war Anfang 2024 eingestellt worden. Mit seiner Wiedereinführung ist es nun wieder
möglich, eine vergessene PIN zurücksetzen oder eine bislang nicht aktivierte Online-Ausweisfunktionnachträglich aktivieren zu lassen, ohne dafür persönlich ein Bürgerbüro aufsuchen zumüssen.
Der PIN-Rücksetzbrief kann kostenlos unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de angefordert
werden. Für die Bestellung werden ein gültiger Personalausweis oder eine eID-Karte, die
kostenlose AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät
benötigt. Der Ausweis wird dabei elektronisch ausgelesen. Zur Bestätigung ist lediglich die
sechsstellige Zugangsnummer (CAN) erforderlich, die sich auf der Vorderseite des Ausweisdokumentsbefindet. Die bisherige PIN muss nicht bekannt sein.
Der PIN-Rücksetzbrief wird an die im Ausweisdokument gespeicherte deutsche Meldeadresse
geschickt und persönlich über das POSTIDENT-Verfahren zugestellt. Er enthält eine neue PIN
sowie einen Aktivierungscode. Nach Erhalt des Briefes kann die Online-Ausweisfunktion entsprechend den beigefügten Anweisungen aktiviert werden. Anschließend kann eine eigene
sechsstellige PIN festgelegt werden.
Das Angebot richtet sich an Personen ab 16 Jahren mit deutscher Meldeadresse, die einen
gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte besitzen. Für Inhaberinnen und Inhaber
eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) steht der Online-Rücksetzdienst nicht zur Verfügung.
Sie können sich zur PIN-Neusetzung an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Die Wiedereinführung steht auch im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet). Die von der Bundesregierung
entwickelte staatliche EUDI-Wallet-App trägt den Namen „d-you“ und soll ab Anfang 2027
schrittweise zur Verfügung stehen. Mit ihr sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital
ausweisen sowie elektronische Nachweise auf ihrem Smartphone speichern und nutzen können.
Die Anwendung wird freiwillig und kostenlos sein.