Umlegung nach BauGB „Am Sportfeld/Salzböder Weg“ in der Gemarkung Fronhausen
Der vom Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen am 18.06.2024 gefasste Beschluss über die Umlegung für das Verfahrensgebiet „Am Sportfeld/Salzbödener Weg“ sowie der ergänzende Beschluss vom 17.09.2024 ist am 05.12.2024 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 71 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den im beschluss über die Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Mit dieser… Weiterlesen Umlegung nach BauGB „Am Sportfeld/Salzböder Weg“ in der Gemarkung Fronhausen