Waffenbehörde des Kreises weist auf Verbot von Springmessern hin / Amnestie-Regelung gilt bis 1. Oktober
Die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass Besitzer von mittlerweile verbotenen Springmessern diese Waffen straffrei bei der Waffenbehörde abgeben können. Ziel ist es, die Zahl der illegalen Springmesser zu verringern, um so auch einen Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten. Bereits seit 31. Oktober 2024 sind Springmesser grundsätzlich verboten, unabhängig von der Klingenlänge.… Weiterlesen Waffenbehörde des Kreises weist auf Verbot von Springmessern hin / Amnestie-Regelung gilt bis 1. Oktober