Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht
Gemäß der Satzung der Gemeinde Fronhausen zur Straßenreinigung ist die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundtsücke übertragen. Zur Konkretisierung finden Sie nachfolgend einen Auszug aus der Straßenreinigungssatzung: § 8 Reinigungszeiten Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen,… Weiterlesen Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht