Zum Hauptinhalt springen
Drucken

Gemeindevertretung

Die Einwohner einer Gemeinde, die wählen dürfen, wählen alle 5 Jahre die Gemeindevertretung. Die Wähler nennt man auch Bürger. Jeder Bürger hat so viele Stimmen, wie es Sitze in der Gemeindevertretung gibt. Die Wähler können ihre Stimmen frei auf die Kandidaten verteilen. Sie können:

  • Kandidaten aus einer Liste oder von verschiedenen Listen auswählen.
  • Jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
  • Kandidaten von der Liste streichen, die sie nicht wählen möchten.

Die Wahl ist im März, immer an einem Sonntag. Die neue Wahlzeit beginnt dann am 1. April. Manchmal wird die Wahl mit anderen Wahlen wie der Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl zusammengelegt. Dafür muss die Gemeindevertretung das vorher beschließen.

Die Gemeindevertretung entscheidet über die wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde.

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen gehören folgende Personen an: