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Ortsbeiräte

In Hessen können Städte und Gemeinden sogenannte Ortsbezirke einrichten. Das steht in einem Gesetz, der Hessischen Gemeindeordnung (§ 82 Abs. 1 HGO). Die Gemeindevertretung entscheidet, ob und wo es Ortsbezirke gibt. Das wird in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegt.

Für jeden Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt. Der Chef oder die Chefin des Ortsbeirats ist der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin. Diese Person wird in der ersten Sitzung nach der Wahl vom Ortsbeirat gewählt.

Die Wahl der Ortsbeiräte findet gleichzeitig mit der Wahl der Gemeindevertretung alle fünf Jahre statt. Änderungen an den Grenzen der Ortsbezirke oder das Abschaffen eines Ortsbezirks sind erst nach Ablauf der Wahlzeit möglich.

Ein Ortsbeirat hat mindestens drei und höchstens neun Mitglieder. In größeren Bezirken mit über 8.000 Einwohnern können es bis zu 19 Mitglieder sein. Die genaue Zahl steht in der Hauptsatzung der Gemeinde. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Der Ortsbeirat wird bei wichtigen Themen, die den Ortsbezirk betreffen, gefragt, zum Beispiel beim Haushaltsplan. Er darf Vorschläge zu Themen machen, die den Bezirk betreffen, und zu Fragen Stellung nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder dem Gemeindevorstand vorgelegt werden. Zusätzlich kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat weitere Aufgaben geben. Diese Aufgaben können aber auch wieder zurückgenommen werden.

 

Ortsbeirat Fronhausen

Ortsvorsteher
Michael Burg
stellv. Ortsvorsteher
Matthias Kuhl

Ortsbeirat Sichertshausen

Ortsvorsteherin
Yvonne Willert
stellv. Ortsvorsteherin
Elke Schwing

Ortsbeirat Bellnhausen

Ortsvorsteher
Lothar Mann
stellv. Ortsvorsteher
Helmut Pfeffer

Ortsbeirat Erbenhausen

Ortsvorsteher
Ludolf Hoffmann
stellv. Ortsvorsteherin
Sandra Becker

Ortsbeirat Holzhausen

Ortsvorsteher
Lothar Nau
stellv. Ortsvorsteherin
Daniela Mittmann

Ortsbeirat Oberwalgern

Ortsvorsteher
Thomas Pusch
stellv. Ortsvorsteherin
Kristina Laucht
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