Parken im öffentlichen Verkehrsraum
Grundsätzlich ist es gestattet, ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug unbegrenzt im öffentlichen Raum auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt. In jeder Straße muss eine Durchfahrbreite von mind. 3,05 Metern vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, darf dort kein Fahrzeug abgestellt werden. Wichtig: Gemessen wird die tatsächlich zur Verfügung stehende… Weiterlesen Parken im öffentlichen Verkehrsraum