Ablagerung von Altkleidern und sonstigem Abfall vor den Altkleidercontainern in der Gemeinde Fronhausen
In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt zu illegalen Ablagerungen von Altkleidern und Sondermüll im Bereich der Altkleidercontainer. Diese illegale Müllablagerung stellt gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000,00 € geahndet werden. Die vor den Containern abgelagerten Gegenstände müssen durch die Mitarbeitenden des Bauhofs abtransportiert… Weiterlesen Ablagerung von Altkleidern und sonstigem Abfall vor den Altkleidercontainern in der Gemeinde Fronhausen